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Rückbaucent

Wofür ist der „Rückbau-Cent“

Sachsen-Anhalt hat einen sehr großen Leerstand bei Kleingärten. Gründe dafür sind u.a. der demografische Wandel, der hohe Altersdurchschnitt bei den Kleingärtnern und die sehr große Anzahl der Kleingartenparzellen aus DDR-Zeiten. Marode Gartenlauben auf den bereits vor Jahren aufgegebenen Parzellen erschweren eine Neuverpachtung. Der große Leerstand führt zu einer finanziellen Mehrbelastung der Kleingärtner, da Pacht und Umlage für freie Parzellen von allen Pächtern in der Kleingartenanlage getragen werden müssen.

Um einen stetigen Rückbau in den Kleingartenanlagen seiner Mitgliedsvereine ermöglichen zu können und die Kosten zu schultern, beschloss die Mitgliederversammlung unseres Regionalverbandes am 06. Juni 2009 auf ihrem 6. Verbandstag den „Rückbau-Cent“. Per Beschluss wurde festgelegt, dass die Berechnungsgrundlage 0,01 Euro pro Quadratmeter Pachtfläche, gemessen an der angepachteten Kleingartenfläche der jeweiligen Kleingartenanlage, beträgt. Außerdem ist für den „Rückbau-Cent“ ein gesondertes und extra dafür eingerichtetes Verwahrkonto als zweckgebundene Rücklage zu führen. Zuwendungen vom „Rückbau-Cent“ können Mitgliedsvereine unseres Regionalverbandes nur für Flächen beantragen, die aus Zwischenpachtverträgen mit den Bodeneigentümern herausgelöst werden. Per Beschluss wurde ebenfalls festgelegt, dass für die Verwaltung und Einhaltung der Beschlussprämissen der Vorstand unseres Regionalverbandes zuständig ist. Dieser verpflichtet sich, die jährliche Mittelverwendung im Kassenbericht auszuweisen.

Mit dem „Rückbau-Cent“ ist ein Solidarprinzip in unserem Regionalverband verwirklicht worden.

Natürlich sind vielfältige Konzepte zum Erhalt der Kleingartenanlagen eine Möglichkeit, um Neupächter für einen Kleingarten zu begeistern und den Leerstand zu minimieren. Aber gerade in ländlichen Regionen oder bei einer großen Anzahl von Kleingartenanlagen in unmittelbarer Nachbarschaft gestaltet sich die Gewinnung von neuen Pächtern mit Interesse den Garten gemäß Bundeskleingartengesetz regelmäßig und langfristig zu bewirtschaften oft schwierig. In den wenigsten Fällen sind Neupächter bereit sich eine Laube nach den gesetzlichen Bestimmungen in einer Parzelle neu zu errichten.

Der Vorstand unseres Regionalverbandes „zwingt“ keinen seiner Mitgliedsvereine zum Rückbau. Die Entscheidung zum Rückbau trifft zuerst immer der jeweilige Kleingärtnerverein.

Beabsichtigt ein Mitgliedsverein Flächen zurückzubauen, dann sind wir gern bereit, u.a. bei der Erstellung der Planungskonzeption zu unterstützen. Voraussetzung ist, dass diese Fläche an den Bodeneigentümer zurückgegeben werden kann.

Stand 25.03.2026

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